Beträge bis zu 200 Euro können auch ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu benötigen Sie Ihren Kontoauszug sowie den Freistellungstext des Evangelischen Diakonievereins Berlin-Zehlendorf e.V.:
Wir (der Evangelische Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V.) sind wegen der Förderung des Wohlfahrtwesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 Abgabenordnung nach dem letzten uns zugegangenen Steuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, StNr. 27/632/50108 vom 19.09.2014 für den letzten Veranlagungszeitraum 2012 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 Abgabenordnung verwendet wird. Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Sie können den Freistellungstext auch ausdrucken und gemeinsam mit Ihrem Kontoauszug, auf dem Ihre Spende an den Evangelischen Diakonieverein aufgeführt ist, beim Finanzamt einreichen: Freistellungstext (pdf/19 KB)
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger (Evangelischer Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V.) auszustellende Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden.
Für Spenden über 200 Euro versenden wir automatisch jeweils im März des Folgejahres eine Jahresspendenquittung. Sollten Sie dennoch eine Einzelquittung benötigen, können Sie diese formlos bei unserer Spendenverwaltung anfordern.
Firmen erhalten unmittelbar nach Verbuchung der Spende eine Einzelquittung.
Sie haben Fragen zu Ihrer Spendenbescheinigung? Setzen Sie sich mit mir in Verbindung:
Judith Blau
Tel. (030) 80 99 70-26
E-Mail schreiben
Welche Möglichkeiten gibt es, dem Diakonieverein eine Spende zukommen zu lassen?
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