Di 21. Juli 2015
Mit knapper Mehrheit wurde am 15.07.2015 in Schleswig-Holstein die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. Nach Rheinland-Pfalz erhalten nun auch in Schleswig-Holstein die beruflich Pflegenden eine institutionalisierte Interessenvertretung.
»Schleswig-Holstein setzt mit seinem Landtagsbeschluss die richtigen Zeichen für die Berufsgruppe der Pflegefachpersonen. Das ist ein großartiger und wegweisender Schritt für die Selbstbestimmung der professionell Pflegenden«, freut sich Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR) über die Entscheidung des Landtags. (Quelle: Pressemitteilung DPR vom 16.07.2015)
Für den Evangelischen Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V. und seine etwa 1.900 Schwestern und Brüder ist das der richtige Weg für eine selbstbestimmte Zukunft der Pflege. Eine starke Pflegekammer ist notwendig, um die professionelle Entwicklung der Pflege voranzubringen.
Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR) zeigt sich zuversichtlich: »Die Pflegekammern werden entscheidende Hebel dafür sein, wenn es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege und um mehr Wertschätzung für die professionell Pflegenden geht.« (Quelle: Pressemitteilung DPR vom 16.07.2015)
Die Pflegekammer reguliert den Pflegeberuf im Sinne einer Selbstverwaltung. Es ist die Aufgabe einer Kammer, berufliche Richtlinien und Vorschriften zu erlassen, die für die beruflich Pflegenden verbindlich sind. Kammern überwachen also den Berufsstand, schaffen durch die Verbindlichkeit zudem auch Sicherheit, auf die sich Pflegende berufen können.
Quelle: DBfK Nordwest
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