Mittlerweile sind fast schon vier Jahre vergangen, seit am 1. Januar 2020 das neue Pflegeberufegesetz in Kraft getreten ist. Für die Professionalisierung des Pflegeberufes stellten sich durch das neue Gesetz viele positive Veränderungen ein. Beispielsweise sind erstmalig bestimmte berufliche Tätigkeiten gesetzlich verankert, die ausschließlich von Pflegefachkräften ausgeübt werden dürfen. Insbesondere durch die weitreichenden Veränderungen hinsichtlich der Pflegeausbildung soll die Attraktivität des Pflegeberufes weiter gesteigert und den aktuellen demografischen Veränderungen unserer Gesellschaft angepasst werden.
Zusammenführung der bisherigen Berufsausbildungen
In diesem Jahr haben die ersten Absolvent*innen ihre Ausbildung nach dem neuen Gesetz erfolgreich abgeschlossen und die Berufsurkunden zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann erhalten. Durch die Zusammenführung der bisherigen Berufsausbildungen zur Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, sowie der Gesundheits- und Krankenpflege ist es ihnen nun möglich, in allen pflegerischen Versorgungsbereichen zu arbeiten.
Für die beiden Lernorte der dual gestalteten Pflegeausbildung brachte die Gesetzesänderung eine grundlegende Veränderung in der bisherigen Ausbildungsstruktur mit sich. Sowohl die Pflegeschulen als auch die Träger der praktischen Ausbildung mussten ihre bisherigen Ebenen der Zusammenarbeit neu definieren und koordinieren.
Für die konkrete Begleitung der Auszubildenden geben dabei die gesetzlich verankerten Lehrpläne für die Theorie und Praxis bundesweit eine einheitliche Richtlinie. Für den theoretischen Unterricht am Lernort Pflegeschule soll dabei übergeordnet die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen vermittelt
werden. Daher wird innerhalb der mindestens 2100 angebotenen Unterrichtsstunden pflegerisch relevantes Wissen exemplarisch anhand fiktiver Patient*innen-Beispiele aller Altersgruppen vermittelt. Die Auszubildenden lernen, welche Informationen sie für eine professionelle pflegerische Betreuung brauchen und wie sie diese Informationen erhalten. Dies bedeutet jedoch auch, dass nicht mehr alle Krankheitsbilder und explizite medizinische Inhalte, beispielsweise die Arzneimittellehre, vertieft im Unterricht thematisiert werden.
Lernort Praxis
Für die mindestens 2500 fachpraktischen Stunden stellt sich für den Lernort Praxis dadurch die Herausforderung, dass sich die berufliche Kompetenzentwicklung unterschiedlich zu dem gestaltet, wie es bislang war. Verstärkt wird dies durch die gesetzlich verankerten Pflichteinsätze von 400 Stunden in den drei großen pflegerischen Versorgungsbereichen (Stationäre Akutpflege, Langzeitpflege und Ambulante Pflege).
Jeder Bereich hat einen individuellen Versorgungsauftrag und das fachpraktische Lernen gestaltet sich demnach ebenso unterschiedlich. Dies kann zu Irritationen und auch zu Vorbehalten gegenüber der neuen Ausbildungsstruktur führen, zumal alle aktuellen Lehrenden die eigene Ausbildung noch nach alten Gesetzesgrundlagen absolviert haben und damit anders beruflich sozialisiert sind. Teils berichten unsere Auszubildenden, dass sie im Praxisalltag mit Vorurteilen konfrontiert werden, unzureichen – des Fachwissen zu haben oder auch, dass sie nicht mehr ausreichende Handlungskompetenz innerhalb der Ausbildung entwickeln, um Patient*innen professionell pflegerisch versorgen zu können. Dies kann zu Frust und Ablehnung gegenüber dem eigenen Berufsstand bei den Auszubildenden führen. Neben der Umsetzung der gesetzlich verankerten Ausbildungsverordnungen ergab sich daher für das Bürgerhospital Frankfurt und Clementine Kinderhospital als Träger der praktischen Ausbildung eine Anpassung in der fachpraktischen Lernkultur.
Permanente Anpassung des eigenen beruflichen Handelns
Dies bringt auch sehr viel Positives mit sich. Die Strukturen der klinischen Versorgungsbereiche und die rasch fortschreitenden Veränderungen und die Professionalisierung des Pflegeberufes erfordern von allen Pflegefachkräften eine permanente Anpassung des eigenen beruflichen Handelns. Die Fähigkeit, sich ganzheitlich auf neue pflegerische Situationen einzustellen, zu wissen, welche Informationen für eine sichere Patient*innenversorgung relevant sind und wo man diese Informationen erhält, sind maßgeblich für die berufliche Handlungskompetenz. Alle Auszubildenden nach dem neuen Gesetz lernen diese Kompetenz von Beginn ihrer Ausbildung an. Diese konkret in den Stationsalltag zu transferieren, wird jedoch an vielen Stellen als Hürde erlebt.
Im Rahmen von Praxisreflexionen berichten uns die Auszubildenden, dass sie oftmals eine hohe Diskrepanz zwischen dem Lernort Pflegeschule und dem Lernort Praxis erleben. Dadurch ergibt sich für uns als Ausbildungsverantwortliche die Aufgabe Brücken zu bauen, um diese Hürde zu überwinden, damit diese besondere Kompetenz zum Tragen kommen kann.
Dritter Lernort
Diese Brücke kann durch einen dritten Lernort als Bindeglied zwischen Theorie und Praxis dargestellt werden. In der Schweiz ist dieser bereits gesetzlich in der Pflegeausbildung verankert und auch in weiterführenden berufspädagogischen Publikationen wird dieser immer wieder thematisiert. Folgende Definition gibt dabei einen guten Überblick: „Der dritte Lernort – LTT (Lernbereich Training & Transfer) ist ein Ort der Integration von theoretischem und praktischem Lernen. Im Vordergrund steht dabei die systematisch gestaltete Interaktion von Theorie und Praxis, von praktischem Handeln und systematischer Reflexion. Wichtigstes Ziel ist es, die Lernimpulse der beiden anderen Orte zu einer nachhaltig wirksamen Integration
zu führen“ (Landwehr 2002, S. 43).
Etablierung eines dritten Lernorts
Überraschenderweise kamen uns im Bürgerhospital Frankfurt und Clementine Kinderhospital bei der Etablierung eines dritten Lernortes die Entwicklungen im Zuge der vergangenen Pandemie zur Hilfe. Hier waren wir zur Zeit des ersten „Lockdowns“ mit einem völlig veränderten Klinikalltag und Kontaktbeschränkungen konfrontiert. Fachpraktische Anleitungen innerhalb der Patient*innenversorgung mussten dabei auf ein Minimum reduziert werden. Gleichzeitig schritt jedoch die Pflegeausbildung voran, und wir hatten weiterhin die Aufgabe, unsere Auszubildenden auf das Examen vorzubereiten.
Mit großer Unterstützung unserer Pflegedirektorin Oberin Christine Schwarzbeck und unserer Geschäftsleitung wurde daraufhin in kurzer Zeit unser Pflege-Simulationsraum im Bürgerhospital eingerichtet. Dieser Raum ist wie ein reguläres Patient*innen-Zimmer ausgestattet, in dem an den vorhandenen Pflegepuppen unterschiedlicher Altersstufen pflegerische Maßnahmen demonstriert und geübt werden können. Unser Team der frei gestellten Praxisanleiter*innen gestaltet dafür regelmäßig fachpraktische Workshops in Kleingruppen, sowie auch Einzelübungen zu unterschiedlichen Themen, beispielsweise Mobilisation oder Wundmanagement. Weiterführend steht uns dabei noch ein Alterssimulationsanzug zur Verfügung, der durch die Eigenerfahrungen die Einschränkungen von Patient*innen selbst erfahrbar macht.
Um auch den theoretischen Bezug direkt herleiten zu können, ist der Raum mit einer Sitzgruppe, einem Whiteboard zum Beschriften und einem großen Bildschirm mit Internetzugang ausgestattet. Hier kann gemeinsam recherchiert und entsprechende Fachliteratur oder auch ergänzende Videos hinzugezogen werden. Auch eine Kamera steht uns zur Verfügung, um die Durchführung pflegerischer Maßnahmen an der Puppe aufzuzeichnen und anschließend zu
reflektieren. Ergänzt wird das Ganze durch eine Vielzahl von Arbeits- und Lernaufgaben, die wir gemeinsam mit den Praxisanleiter*innen der einzelnen Fachbereiche erstellt haben. Hier haben die Auszubildenden die Möglichkeit, sich angepasst an ihren individuellen Lernstand selbstorientiert fachpraktisches Wissen im aktuellen Einsatzbereich anzueignen. Die Aufgabenstellung orientiert sich dabei, analog wie die Vorgehensweise am Lernort Theorie, immer an einer/einem konkreten Patient*in im aktuellen Stationseinsatz. Dabei wird in kleinen Schritten vorgegangen, die stets das theoretische Wissen mit konkreten pflegerischen Maßnahmen verknüpfen. Parallel wird die Bearbeitungsphase noch durch gezielte fachpraktische Sequenzen seitens der Praxisanleiter*innen unterstützt und reflektiert.
Zuwachs der beruflichen Handlungskompetenz
Seitens der Auszubildenden wird dieses umfassende Lernangebot sehr positiv angenommen und proaktiv umgesetzt. Auch von Seiten der Lehrenden und der Kolleg*innen der Einsatzstationen wird uns rückgemeldet, dass sich dadurch merklich ein Zuwachs der beruflichen Handlungskompetenz beobachten lässt. Besonders lassen sich dabei positive Entwicklungen im Rahmen der individuellen Beziehungsgestaltung und der flexiblen Anpassung der pflegerischen Maßnahmen feststellen. Eigenschaften, die alle Pflegefachkräfte benötigen, um gut für die Zukunft aufgestellt zu sein. Wir examinierten Pflegefachkräfte können daher an der Stelle von unserem Nachwuchs deutlich profitieren.
Für uns als Träger der praktischen Ausbildung bedeutet die Etablierung des dritten Lernortes somit einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Dafür sprechen auch die positiv geprägten Reflektionsgespräche gegen Ende der dreijährigen Ausbildung. Gemeinsam mit der Pflegedirektorin Oberin Schwarzbeck, der Personalleitung und den frei gestellten Praxisanleiter*innen schauen wir mit dem jeweiligen Examenskurs auf die vergangene Ausbildungszeit und werben für die Übernahme nach dem Examen. Die Resonanz bezüglich der Übernahme ist dabei erfreulicherweise sehr positiv.
Bedingt durch den schnell fortschreitenden Wandel in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen werden auf unserem Weg sicher noch einige Hürden innerhalb der Pflegeausbildung auf uns zukommen. Die beschriebenen Gestaltungsprozesse haben uns jedoch aufgezeigt und darin bestärkt, dass in deren konstruktiver Bewältigung auch die Chance für positive Entwicklungen für alle Pflegefachkräfte steckt und sie eine Bereicherung darstellen kann.
Ein Beitrag von: Schwester Somaya Girle, Stabstelle Ausbildung/Fortbildung, Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital
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