Hinweisgeber-System

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet alle Beschäftigungsgeber ab einer bestimmten Größenordnung, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftigte wenden können.

Der Ev. Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V. (nachfolgend: „Ev. Diakonieverein“) hat sich entschieden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aufgaben der internen Meldestelle (nachfolgend: „Meldestelle“) an einen externen Dienstleister zu vergeben. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde die Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte beauftragt. Die Meldestelle soll helfen, etwaige Verstöße schnellstmöglich aufzuklären. Etwaige Missstände können frühzeitig abgestellt werden und weitergehende Schäden werden verhindert. Das trägt auch dazu bei, den guten Ruf des Ev. Diakonievereins zu erhalten.

Mitarbeitende, die über Informationen über Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes verfügen, können sich damit an die Meldestelle wenden. Ebenso können sich Mitarbeitende dorthin wenden, die hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass ein Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes vorliegt. Darüber hinaus können sich Mitarbeitende in Zweifelsfällen an die Meldestelle wenden, wenn sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz und seinem Anwendungsbereich haben.

Hinweise werden auf Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entgegengenommen und bearbeitet. Mitarbeitende können das Hinweisgeber-System auf verschiedenen Wegen erreichen:


Wer nimmt ihren Hinweis entgegen?

Per E-Mail: E-Mail schreiben
Per Telefon: 0221 – 337723 – 0 (während der Bürozeiten)

Per Post:

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte
Meldestelle
Agrippinawerft 30/ Im Rheinauhafen
50668 Köln

Per Internet-Portal: Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte

Über das Internet-Portal ist eine anonyme Kontaktaufnahme und Kommunikation mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten möglich.


Darüber hinaus besteht auf Wunsch hinweisgebender Personen die Möglichkeit zu einer persönlichen Zusammenkunft mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Meldestelle. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Meldestelle sind Experten im Wirtschaftsstrafrecht und verfügen allesamt über mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich. Sie üben ihre Tätigkeit unabhängig aus. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität von hinweisgebenden Personen wird gegenüber dem Ev. Diakonieverein nur dann offengelegt, wenn die hinweisgebende Person ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt. Alle Informationen, die die Meldestelle erhält, werden in der Kanzlei Tsambikakis & Partner im Rahmen eines anwaltlichen Mandats behandelt.

So läuft der Prozess nach Eingang eines Hinweises:

Nach Eingang eines Hinweises bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von Tsambikakis & Partner folgen diese Schritte:

Die Nutzung der Meldestelle ist für die Mitarbeitenden des Ev. Diakonievereins kostenlos. Sämtliche mit der Nutzung der Meldestelle verbundenen Kosten werden vom Ev. Diakonieverein getragen.


Kontakt

Interne Meldestelle:

Tsambikakis & Partner Rechtsanwält
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